Formulare: Überprüfungsantrag und Widerspruch

 

Muster Überprüfungsantrag:

 

Wir empfehlen gegen einen Bescheid grundsätzlich Widerspruch einzulegen, wenn Sie vermuten, dass er nicht richtig ist. Denn nur, wenn Sie Widerspruch einlegen, haben Sie die Möglichkeit, dass der Bescheid zu Ihren Gunsten korrigiert wird und Sie die gewünschte Leistung erhalten. Bei der Einlegung oder Begründung eines Widerspruches sind wir Ihnen gerne behilflich.

Leider müssen wir aber oft erfahren, dass die Widerspruchsfrist versäumt wurde und ein Widerspruch nicht mehr eingelegt werden kann. Es ist dann noch möglich, einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Für einen Überprüfungsantrag können Sie das folgende Muster verwenden:

(Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Muster auch für Überprüfungsanträge gegenüber anderen Behörden/Krankenkasse sowie Pflegekasse verwenden können!)

 

Per Einwurfeinschreiben

Anschrift Jobcenter

 

Meine BG-Nr: (hier Ihre BG-Nummer eintragen)

Überprüfung des Bescheides vom (hier Datum des Bescheides eintragen)

 

Datum: (hier aktuelles Datum eintragen)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, die Überprüfung Ihres Bescheides vom (hier Datum des Bescheides eintragen) gemäß  § 44 SGB X.

 

Mit freundlichen Grüßen

(persönlich unterschreiben)

 

Anmerkungen:

  1. Es ist wichtig, dass Sie nachweisen können, dass der Überprüfungsantrag bei dem Jobcenter eingegangen ist. Deshalb empfehlen wir, den Überprüfungsantrag per Einwurfeinschreiben zu versenden und eine Kopie von dem Überprüfungsantrag mit der Unterschrift auzufbewahren.
  2. Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden (Überprüfungsantrag per E-Mail ist daher unwirksam).
  3. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
  4. Achtung: Das Jobcenter hat sechs Monate Zeit über den Überprüfungsantrag zu entscheiden. Erst nach Ablauf dieser sechs Monaten können Sie eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erheben.

Das Jobcenter entscheidet dann mit einem Bescheid über den Überprüfungsantrag. Gegen diesen Bescheid können Sie dann wieder Widerspruch, wie gegen den ursprünglichen Bescheid einlegen. Durch den Überprüfungsantrag wird somit die Widerspruchsfrist "gerettet". 

 

Muster Widerspruch

 

Wir empfehlen gegen einen Bescheid grundsätzlich Widerspruch einzulegen, wenn Sie vermuten, dass er nicht richtig ist. Denn nur, wenn Sie Widerspruch eingelegen, haben Sie die Möglichkeit, dass der Bescheid zu Ihren Gunsten korrigiert wird und Sie die gewünschte Leistung erhalten. Sie können den Widerspruch selber fristwahrend nach dem folgenden Muster einlegen. Bei der Einlegung oder Begründung des Widerspruches sind wir Ihnen gerne behilflich.

(Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Muster auch für Widersprüche gegenüber anderen Behörden/Krankenkasse sowie Pflegekasse verwenden können!)

 

Per Einwurfeinschreiben

Anschrift Jobcenter

 

Datum: (hier aktuelles Datum eintragen)

 

Meine BG-Nr: (hier Ihre BG-Nummer eintragen)

Widerspruch gegen den Bescheid vom (hier Datum des Bescheides eintragen)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom (hier Datum des Bescheides eintragen)

 

Widerspruch

ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

(persönlich unterschreiben)

 

Anmerkungen:

  1. Es ist wichtig, dass Sie nachweisen können, dass der Widerspruch dem Jobcenter eingegangen ist. Deshalb empfehlen wir den Widerspruch per Einwurfeinschreiben zu versenden und eine Kopie von dem Widerspruch mit der Unterschrift auzufbewahren.
  2. Der Widerspruch muss persönlich unterschrieben werden (Ein Widerspruch per E-Mail ist daher unwirksam).
  3. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
  4. Achtung: Das Jobcenter hat drei Monate Zeit über den Antrag zu entscheiden. Erst nach Ablauf dieser drei Monaten können Sie eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erheben.

 

Über den Widerspruch hat das Jobcenter dann durch einen Widerspruchsbescheid oder Abhilfebescheid zu entscheiden.  Gegen den Widerspruchsbescheid ist dann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Hierüber hat das Jobcenter Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß zu belehren.

TIPP: Spätestens hier sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Hinweis:
Falls Sie Hartz IV-Leistungen beziehen, werden Ihre Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe von der Landeskasse übernommen. Gerichtskosten fallen ebenfalls nicht an.